In Absprache mit der SODK hatte der Vorstand der SKOS im Dezember 2009 entschieden, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (SKOS-RL B.2.1 / B.2.2 ) zeitgleich alle zwei Jahre und im selben prozentual
Eine Regelung der Sozialhilfe auf Bundesebene ist im Parlament derzeit nicht mehrheitsfähig. Im Juni letzten Jahres sprach sich der Ständerat deutlich gegen eine vom Nationalrat überwiesene Motion aus