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Der Grundbedarf ab 2015 bleibt unverändert

Der SKOS-Vorstand hat entschieden, die Teuerungsanpassung beim Grundbedarf aus zwei Gründen ab 2015 nicht vorzunehmen.

In Absprache mit der SODK hatte der Vorstand der SKOS im Dezember 2009 entschieden, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (SKOS-RL B.2.1/B.2.2) zeitgleich alle zwei Jahre und im selben prozentualen Umfang wie der Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV anzupassen. Dieser Entscheid wurde in den Jahren 2011 und 2013 umgesetzt.

Im September 2014 hat der Vorstand der SKOS entschieden, dass für das Jahr 2015 der Grundbedarf für den Lebensunterhalt nicht angepasst werden soll, wenn die Teuerungsanpassung 0.5% oder weniger beträgt. Angesichts des geringen Betrages, der sich ergäbe und der Tatsache, dass es aufgrund der laufenden Studien zum Grundbedarf und Anreizsystem mittelfristig allenfalls zu einer Neufestlegung der Unterstützungsleistungen kommen kann, erachtet die SKOS einen vorläufigen Anpassungsverzicht als sozialpolitisch vertretbar.

Der Bundesrat hat nun am 15.10.2014 die Erhöhung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV um 0.4% auf den 01.01.2015 festgelegt. Die SKOS empfiehlt gemäss Vorstandsbeschluss, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt auf den 01.01.2015 auf dem Stand von 2013 zu belassen.

Link zur Tabelle des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt ab 01.01.2015

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