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4 / 2013 Newsletter der Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen
Noch vor dem ersten Adventsonntag senden wir Ihnen den vierten Newsletter unserer Fachstelle. Für Fragen, Bemerkungen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine harmonische und besinnliche Vorweihnachtszeit und grüssen Sie herzlich.
Marco Kuhn, Angela Koller & Claudia Graf
P.S: infolge technischer Probleme mit der Bildanzeige erfolgt der Versand dieses Newsletters ein zweites Mal. Wir bitten um Nachsicht und danken für das Verständnis.
Auskommen mit dem Einkommen: Budget- und Schuldenberatungsstelle St. Gallen als Ergänzung oder Triagestelle für die Sozialhilfe
Wozu ein Budget? Was in jedem Betrieb üblich ist, nämlich die Erstellung eines Budgets, wird in vielen Privathaushalten vernachlässigt. Das Thema der Verschuldung von Privaten ist überdies regelmässig Thema in den Medien. Die seit 1964 bestehende Budget- und Schuldenberatungsstelle St. Gallen kann in finanziell schwierigen Situationen helfen, den Kopf über Wasser zu halten und einen Überblick über die Finanzen zu schaffen. Sie bietet Beratungen für Personen jeglichen Alters und Geschlechts - Alleinstehenden, Seniorinnen und Senioren, jungen Familien - an. Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene bei der Aufstellung von Haushalts-, Trennungs- oder Lehrlingsbudgets und beim Verfassen von Erlassgesuchen. Sie führt darüber hinaus Schuldenberatungen durch und bietet Begleitung bei einer allfälligen Schuldensanierung an.
Geldfragen sind für viele ein Tabu. Die Anonymität der Beratungsstelle in St. Gallen kommt diesem nicht zu unterschätzenden Aspekt erheblich entgegen. In der Beratung der Sozialhilfe kann die Budgetberatungsstelle deshalb eine wichtige Ergänzung oder Triagestelle sein.
Die Beratung kostet 80 bis 100 Franken pro Stunde, in finanziellen Notlagen ist sie indessen kostenlos. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstützt die Beratungsstelle - unter dem Dach der Frauenzentrale des Kantons St. Gallen - mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag.
Die neuen Programme der Caritas-Betriebe: Arbeitstraining, Praxis-Check, Teillohnarbeit
Die Caritas-Betriebe in St.Gallen bieten drei neue Programme an: das Arbeitstraining, den Praxis-Check und die Teillohnarbeit. In den beiden erst genannten Programmen arbeiten Teilnehmende je nach Eignung in den Bereichen Reinigung, Geräteprüfung, Parkettaufbereitung, Brennholzproduktion oder erbringen Baudienstleistungen. Das Teillohn-Angebot schliesst die Lücke zwischen einem Arbeitsprogramm in einem der handwerks- oder dienstleistungsorientierten Geschäfte der Caritas-Betriebe und einer Arbeitsstelle im primären Arbeitsmarkt. Ziel bei allen Programmen ist es, die Chancen der Programmteilnehmenden auf eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Das Arbeitstraining Grundarbeitsfähigkeit und Belastbarkeit sind zwei zentrale Kriterien, um im ersten Arbeitsmarkt bestehen zu können. Sozialhilfebezüger, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können hier ihre Arbeitsfähigkeit verbessen. Die Caritas-Betriebe bieten ein niederschwelliges Arbeitstraining in den oben genannten Bereichen an, das auch schwächere Personen bewältigen können.
Der Praxis-Check Arbeitsfähige künftige Sozialhilfebezüger werden bei der Sozialhilfeanmeldung vom Sozialamt zu einem zweimonatigen Arbeitseinsatz verpflichtet, damit das Potential abgeklärt werden kann. Sie arbeiten je nach Eignung in einem Bereich, werden gecoacht und bei der Stellensuche unterstützt. Die Sozialämter erhalten mit der Potentialabklärung eine Grundlage, um weitere Schritte der beruflichen und sozialen Integration zu planen.
Die Teillohnarbeit Viele Personen im arbeitsfähigen Alter finden aus verschiedenen Gründen keine Arbeit und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Neu werden Teillohn-Arbeitsstellen angeboten. Sozialhilfebezüger verdienen einen Teil ihres Einkommens selber und sind beruflich wie auch sozial integriert. Die Existenzsicherung des Teillohn-Arbeitnehmenden erfolgt weiterhin durch die Sozialhilfe.
Wie teuer man bezahlt, wenn man nicht bezahlt: Kurzrepetitorium Schuldbetreibung
Bezahlt ein Schuldner eine offene Forderung nicht, so muss sich der Gläubiger entscheiden: Entweder er schreibt die Geldforderung ab oder er fordert sie zwangsweise ein. Der einzig rechtmässige Weg in der Schweiz eine Geldforderung zwangsweise durchzusetzen, führt über das Betreibungsamt. Der Gläubiger muss dafür zuerst ein Betreibungsbegehren einreichen. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners. Der Gläubiger muss zuerst einen Kostenvorschuss leisten, der abhängig ist von der Höhe der Forderung. Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner dann den Zahlungsbefehl zu. Das Amt prüft nicht, ob die Betreibung berechtigt ist oder nicht. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner per Post, ähnlich wie ein Einschreiben, zugestellt. Ist der Schuldner mit dem Zahlungsbefehl nicht einverstanden - etwa weil er die Forderung an sich bestreitet - so kann er Rechtsvorschlag erheben. Der Rechtsvorschlag muss innert zehn Tagen seit der Zustellung erklärt werden. Der Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung. Das Verfahren kann erst fortgesetzt werden, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist.
Falls der Gläubiger beispielsweise über ein Gerichtsurteil verfügt, in dem die Forderung gegenüber dem Schuldner festgestellt worden ist, so kann er definitive Rechtsöffnung verlangen. Zuständig dafür ist der Zivilrichter. In Appenzell Ausserrhoden muss das Rechtsöffnungsbegehren an das Kantonsgericht gestellt werden. Verfügt der Gläubiger über eine Schuldanerkennung, worin der Schuldner sich unterschriftlich zur Forderung bekennt, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen. Auch dafür ist der Zivilrichter zuständig. Wenn der Gläubiger weder über einen definitiven noch einen provisorischen Rechtsöffnungstitel verfügt, muss er die Forderung erst gerichtlich geltend machen um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können. Denn der Schuldner bestreitet die Forderung, welche bis dahin weder gerichtlich festgestellt noch anerkannt worden ist. Für solche Forderungsklagen kann grundsätzlich nicht direkt das Kantonsgericht angerufen werden, sondern muss erst ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden.
Ist der Rechtsvorschlag beseitigt oder hat der Schuldner gar keinen Rechtsvorschlag erhoben, aber noch immer nicht bezahlt, so muss der Gläubiger ein Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt leitet dann bei natürlichen Personen das Pfändungsverfahren ein. Ist eine Person erwerbstätig, erfolgt meist eine Lohnpfändung. Der Erlös aus dem Pfändungsverfahren wird nach Abzug der Kosten dem Gläubiger überwiesen. Kann die Forderung nicht befriedigt werden, erhält der Gläubiger einen Verlustschein, der wie eine Schuldanerkennung wirkt und während 20 Jahren nicht verjährt.
Armut beeinträchtigt die Hirnentwicklung von Kindern
Es ist seit längerem durch zahlreiche Untersuchungen belegt, dass der schulische Erfolg von Kinder vom sozioökonomischen Status der Eltern abhängt. Kinder aus armen Familien schliessen seltener eine höhere Schulbildung ab, verdienen weniger Geld und werden öfter arbeitslos. Bisher hat man diesen Zusammenhang mit soziologischen Faktoren erklärt: Kinder aus ärmeren Familien besuchen etwa oft schlechtere Schulen, sie erhalten weniger Untersützung von ihren Eltern und entwickeln aufgrund ihres Umfelds auch seltener eine intrinsische Motivation für Anstrengungen im schulischen Bereich.
Neue Untersuchungen zeigen nun offenbar, dass die Gründe für die Nachteile noch viel tiefer liegen könnten. Neurobiologische Studien zeigen nämlich, dass Armut die frühkindliche Hirnentwicklung beeinträchtigt. Die Hirnstruktur von Kindern aus finanziell besser gestellten Familien sieht anders aus als derjenigen aus armen Familien. Damit besteht ein potentiell lebenslanges biologisches Hindernis für die Entwicklung von kognitiven Fähigkeiten. Vor allem bei Mangelerfahrungen in der frühen Kindheit scheinen die Folgen schwerer zu sein als in späteren Jahren. Es geht dabei nicht nur um wenig Geld, sondern die damit einher gehenden weiteren Faktoren wie schlechte Ernährung, Lärm, Gewalt und Stress. Namentlich stressige Lebensereignisse, mangelnde elterliche Zuwendung, ein feindseliger Erziehungsstil und wenig verbale Interaktion mit Kindern scheint deren Hirnentwicklung negativ zu beeinflussen. Man darf gespannt sein, was die weitere Forschung in diesem Bereich entdeckt und wie sozialpolitisch auf diese Erkenntnisse reagiert wird.
Basel-Stadt: Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen und wenn ja, welche?
Der Kanton Basel-Stadt richtet an bedürfige Personen verschiedene Sozialleistungen aus. Neben der Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, Sozialhilfe, Ergänzungsleisten zur AHV und IV werden auch Beiträge an den Mietzins von Familien, die Tagesbetreuung von Kindern und die Ausbildung geleistet .
Um allenfalls bedürftigen Personen einen besseren und transparenten Überblick über die verschiedenen Leistungen zu ermöglichen, steht online ein sogenannter Sozialleistungsrechner zur Verfügung. Dafür müssen lediglich einige kurze und einfach verständliche Fragen beantwortet werden. So können sich die Anspruchsberechtigten selbständig informieren und sich an die richtigen Stellen wenden.
Anfang 2012 hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit eine Motion für ein bundesrechtliches Rahmengesetz Sozialhilfe eingereicht. Der Nationalrat hat dieser in der Herbstsession 2012 denn auch zugestimmt. Die Sozialkommission des Ständerates empfahl jedoch, kein solches Gesetz zu schaffen (vgl. Newsletter 2 / 2013). Prompt lehnte der Ständerat in der diesjährigen Sommersession die Motion ab. Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen.
Die nationalrätliche Kommission will sich offenbar aber noch nicht geschlagen geben. Sie hat nun mit 11:7 Stimmen ein Postulat zur Sache eingereicht. Stimmt der Nationalrat dem Postulat zu, muss der Bundesrat in einem Bericht prüfen, ob ein Rahmengesetz Sozialhilfe sinnvoll wäre. Die Kommission argumentiert, die aktuelle Diskussion um die SKOS und ihre Richtlinien zeige, dass Sozialhilfe eine zentrale öffentliche Aufgabe ist und nicht einem privaten Verein überlassen werden sollte. Wir dürfen gespannt sein, wie es in Bern diesbezüglich weiter geht...
Wie bereits im letzten Jahr wollen wir einen Dezember-Vormittag für ein kunterbuntes Potpourri nutzen. Wir starten am Morgen mit dem Thema Selbst- und Zeitmanagement (Alex Hüttenmoser, Synorga AG). Weiter gehts danach mit den Stolpersteinen und Hintergründigem zur Kommunikation (Nora Brack, FHS St.Gallen). Danach stellt sich die Kantonale Steuerverwaltung vor und gibt einen Einblick in ihre Aufgaben. Es soll insbesondere auch die Möglichkeit bestehen, Erfahrungen und Meinungen über die verschiedenen Schnittstellen des Amtes mit den Sozialen Diensten auszutauschen. Vor dem Mittagessen lässt uns die Kantonale Steuerverwaltung auch noch hinter die Kulissen blicken und führt uns durch das Amt, das damit beauftragt ist, jährlich etwa 150 Millionen für den Kanton zu beschaffen.