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SODK beschliesst erste Etappe der SKOS-Richtlinienrevision (Kopie 1)

Die SODK hat am 21.09.2015 zusammen mit Vertretern der Gemeinden und Städte sowie der SKOS die Beschlüsse zur Revision der SKOS-Richtlinien gefasst.

Anlässlich der zweiten Sozialkonferenz haben die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren die konkreten Richtlinienänderungen beschlossen und den Kantonen per 1. Januar 2016 zur Umsetzung empfohlen. Diese sehen im Wesentlichen wie folgt aus:

  • Grundbedarf bei Grossfamilien ab 6 Personen: Der Grundbedarf wird bei Haushalten ab 6 Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert.
  • Junge Erwachsene: Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt werden von heute 986 Franken um 20 Prozent auf 789 Franken reduziert.
  • Sanktionen: In schwerwiegenden Fällen können die Sanktionskürzungen bis 30 Prozent desGrundbedarfs betragen. Damit besteht neu eine Bandbreite für Sanktionen von 5 bis 30 Prozent.
  • Integrationszulage: Mit der Integrationszulage (IZU) werden neu Leistungen anerkannt, welchedie Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten. Die minimale Integrationszulage (MIZ) wird abgeschafft.
  • Weitere Anpassungen: Die Richtlinien werden auf der Basis der getroffenen Entscheide inhaltlich und redaktionell angepasst.

Ab sofort laufen die Vorbereitungen für die zweite Etappe der Revision, welche voraussichtlich auf 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll. Diese umfasst folgende Revisionspunkte:

  • Überarbeitung der situationsbedingten Leistungen
  • Empfehlungen zur Verminderung von Schwelleneffekten
  • Definition der Grenzlinie zwischen Sozialhilfe und Nothilfe
  • Empfehlungen für Mietzinsmaxima
  • Arbeitsintegration von Müttern

Das Verfahren für die zweite Etappe erfolgt im gleichen Verfahren wie für die erste Etappe.

Link zu Informationen betreffend den Revisionsprozess sowie den Medienmitteilungen

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