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2 / 2014 Newsletter der Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen

Bevor Sie sich in die wohl verdienten Ferien verabschieden, erhalten Sie noch unseren Newsletter. Wir wünschen Ihnen einen glücklichen Sommer und stehen für Fragen, Bemerkungen und Anregungen stets gerne zur Verfügung.

Marco Kuhn, Angela Koller & Claudia Graf

Überblick

Lichtblick – Sozialarbeit
Weitblick – Organisationswissen
Kennerblick – Alles, was Recht ist
Durchblick – Reflexion
Rundblick – Andere
Ausblick – Gesetzgebungsprozess
Anblick – Impressum und Kontakt

Lichtblick - Sozialarbeit

Was passiert zwischen uns?
Interaktionsmuster von Sozialarbeitenden und Klienten

Die Abteilung Soziale Arbeit der Fachhochschule Bern hat im Rahmen der Studie "Interventionen und Wirkungen in der Sozialhilfe" Fallverläufe in der Deutschschweiz analysiert. Die Forschenden haben den Interaktionsmustern zwischen Klienten und Sozialarbeitenden besonderes Augenmerk geschenkt.

Einerseits teilten sie die Klienten in drei Gruppen ein: "Alltagskämpfer", "Integrationskämpfer" und "Eigenwillige". Die Interaktionsmuster andererseits haben sie folgendermassen typologisiert:

"administrieren und mitwirken“ : Sozialarbeitende prüfen die Situation und lösen die finanzielle Unterstützung aus. Klienten geben Auskunft und bringen Dokumente. Dies ist typisch für die Anfangsphase.

"fordern und sich widersetzen“ : Sozialarbeitende machen Auflagen und fordern Engagement zur Überwindung der Notlage. Klienten sind mit den Anforderungen nicht einverstanden und widersetzen sich passiv oder aktiv. Dies ist typisch in Verläufen mit „Alltagskämpfern“ und „Eigenwilligen“.

"eingehen und sich einbringen“ : Sozialarbeitende beraten und suchen individuelle Lösungen. Klienten sind offen und selber aktiv. Dies ist typisch für „Integrationskämpfer“, die viele Ressourcen haben. Es wird auf Augenhöhe kommuniziert. Es gibt wenig Spannungen und Konflikte.

"vernachlässigen und aushalten“ : Sozialarbeitende beschränken sich auf die finanzielle Unterstützung. Klienten beklagen sich oder finden sich damit ab. Dieses Interaktionsmuster folgt oft auf gescheiterte Unterstützungsversuche, vor allem mit „Eigenwilligen“. Es entsteht ein starker Wertekonflikt, der Kontakt wird meist auf ein Minimum reduziert.

"aufbauen und sich einlassen“ : Sozialarbeitende unterstützen intensiv, kontinuierlich und ganzheitlich. Klienten lassen sich ein und setzen die Lösungsschritte um. Dies ist häufig mit „Alltagskämpfern“ möglich. Hilfe wird stärker gewichtet als Kontrolle.

Dieser kleine Ausschnitt soll dazu beitragen, dass Sie Ihre verschiedenen Fälle wieder einmal auf die Frage hin reflektieren: Wie interagiere ich mit meinen Klienten? Erreiche ich mit dieser Interaktion, was ich mit dem Klienten als Ziel formuliert habe?

→ Ausführlicher Artikel im SozialAktuell Mai 2014

 

Weitblick - Organisationswissen

Wer ist wo für was zuständig ? 
Versuch einer Darstellung von Kindes- und Erwachsenenschutz und Sozialhilfe in Appenzell Ausserrhoden

Uns wurde schon verschiedentlich mitgeteilt, dass eine Darstellung über die verschiedenen Leistungsträger im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz und Sozialhilfe hilfreich wäre. Gerade für Personen, die lediglich in seltenen Fällen oder wegen weniger Schnittstellen Berührungspunkte haben, ist es schwierig, den Überblick zu behalten.

Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Veränderungen der letzten zwei Jahre. Die kommunalen Vormundschaftsbehörden sind durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgelöst worden. Geführt werden die angeordneten Beistandschaften hauptsächlich durch die regionalisierten Berufsbeistandschaften. Die gesetzlich verordnete Regionalisierung hat sich auch auf die Sozialhilfe ausgewirkt. Einige Gemeinden führen nun zusammen einen Sozialdienst oder haben gar eine gemeinsame Behörde eingesetzt.

Sie finden hier eine neue Darstellung mit erläuternden Fussnoten und Links.

→ Auf unserer Webplattform sozialhilfe.ar.ch, Adressen Sozialämter, können Sie ausserdem eine Telefonliste mit regionaler Darstellung herunterladen.

Kennerblick - Alles, was Recht ist

Fraglos zahlen? 
KESB und Sozialhilfebehörde
 

Seit eineinhalb Jahren ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nun in Kraft. Die Neuerung hat bekanntermassen vielerorts und auch in Appenzell Ausserrhoden dazu geführt, dass eine klare Entflechtung statt gefunden hat zwischen der Behörde, die über die Schutzmassnahmen entscheidet, und der Sozialhilfebehörde, die diese Kosten allenfalls übernehmen muss.

Die Einflussmöglichkeiten des finanzierenden Gemeinwesens sind nicht klar geregelt - und entsprechend umstritten. So hat sich das Bundesgericht noch nicht ausdrücklich dazu geäussert, inwiefern die Sozialhilfebehörde ein formell-rechtliches Beschwerderecht innehat. Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KOKES) hat im Frühling dieses Jahres zwar eine Empfehlung veröffentlicht, die die Aktivlegitimation der Sozialhilfe grundsätzlich verneint. Das Bundesgericht hat jedoch in ersten Entscheiden unter dem neuen Recht implizit auf seine frühere, gegenteilige Rechtssprechung verwiesen. Damit würde es ein Beschwerderecht nicht generell ausschliessen. Wir dürfen neugierig auf eindeutige Bundesgerichtsentscheide warten - und in der Zwischenzeit auf die nicht-juristischen Mittel hoffen.

→ Empfehlungen der KOKES zum "Einbezug von Sozialhilfebehörde in die Entscheidfinung der Kindesschutzorgane"

Durchblick - Reflexion

Yes I can - Resilienz

Die Psychologie kennt ein Konzept, das in den letzten Jahren vermehrt an Bedeutung gewonnen und andere Geisteswissenschaften beeinflusst hat: die Resilienz. Nach Wikipedia-Definition ist Resilienz "die Fähigkeit, Krisen durch Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen zu meistern und als Anlass für Entwicklungen zu nutzen". Menschen mit einer solchen guten inneren Widerstandsfähigkeit verfügen namentlich über folgende Eigenschaften:

  • sie können das, was ist und nicht in ihrem Einflussbereich liegt, gut annehmen und akzeptieren,
  • sie sind zuversichtlich und optimistisch für die Zukunft,
  • sie sind überzeugt davon, dass sie ihre eigene Situation verbessern und Einfluss nehmen können,
  • sie sind bereit, Verantwortung für sich und ihr Leben zu übernehmen,
  • sie können Hilfe suchen und annehmen. 

Dieser Ressourcen-orientierte Ansatz ist in der Sozialhilfe nicht nur für die Klientenarbeit beachtenswert. Auch für die Selbstsorge der Personen, die in zwischenmenschlich fordernder Umgebung arbeiten, ist er nützlich. Hier eine Auswahl an Tipps um Resilienz zu fördern:

  • Werden Sie sich Ihrer Werte und Ziele bewusst und priorisieren Sie diese.
  • Verwenden Sie eine positive Sprache. Denken Sie im "yes I can"-Modus. 
  • Erinnern Sie sich an gute Erfahrung und ähnliche Situationen, die Sie erfolgreich gemeistert haben.
  • Fokussieren Sie sich auf das Positive und konzentrieren Sie sich auf die Chancen und Ihre Ressourcen.
  • Sorgen Sie gut für Ihren Körper und bleiben Sie aktiv.
  • Zeigen Sie sich selbst gegenüber Mitgefühl.
  • Pflegen Sie ihre Freundschaften. Engagieren Sie sich ehrenamtlich. Machen Sie etwas Kreatives. Lernen Sie etwas Neues. Gönnen Sie sich Entspannung.
  • Lachen Sie - auch und gerade, wenn es nichts zu lachen gibt. Nehmen Sie das Leben nicht zu ernst - es kommt hier sowieso niemand lebend raus :-).

Rundblick - Andere

Therese Frösch und Felix Wolffers: Neues Co-Präsidium bei der SKOS

Walter Schmid ist als Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zurückgetreten. Die Mitgliederversammlung hat am 22. Mai 2014 mit Therese Frösch und Felix Wolffers ein neues Co-Präsidium bestellt.

Therese Frösch war über zehn Jahre Gemeinderätin der Stadt Bern und dort Finanz- und Sozialdirektorin. Sieben Jahre lang war sie Nationalrätin und präsidierte die Fraktion der Grünen. Felix Wolffers leitet das Sozialamt der Stadt Bern. Früher war er unter anderem Generalsekretär der Fürsorgedirektion der Stadt Biel und der Finanzdirektion der Stadt Bern. Die Beiden haben bereits angekündigt, dass sie in nächster Zeit den Dialog mit Kantonen und Gemeinden intensivieren wollen.

→ Medienmitteilung der SKOS 

Ausblick - Gesetzgebungsprozess

Was länge währt, wird gut: Die gemeinsame elterliche Sorge 

Am 1. Juli 2014 ist es endlich so weit: Die revidierten Bestimmungen des ZGB zur gemeinsamen elterlichen Sorge treten in Kraft. Was in Ländern - namentlich Deutschland - längst gelebt wird, die die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ernster nehmen als die Schweiz, gilt nun auch bei uns. Die gemeinsame elterliche Sorge bildet den Regelfall, die alleinige elterliche Sorge kommt nur noch ausnahmsweise zum Zug. Der Gesetzgeber hat in der Revision aber nicht nur diesen längst überfälligen Schritt vollzogen. Er hat die Gelegenheit auch genutzt, weitere verwandte Bestimmungen anzupassen, die nicht mehr dem heutigen Verständnis der Geschlechterrollen entsprachen.

Für die Sozialhilfe dürfte vor allem ein Teil der Revision interessant sein und für rauchende Köpfe sorgen. Die Eltern können sich in einer gemeinsamen Erklärung auf einen Unterhaltsbeitrag verständigen. Falls die Sozialhilfe dann die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils zu klären hat und zur Auffassung gelangt, dass ein höherer Betrag hätte vereinbart werden können, wird die Sozialhilfebehörde entscheiden müssen, ob sie die gemeinsame Vereinbarung akzeptiert und mehr bezahlt oder ob sie vom Elternteil verlangt, die Vereinbarung zu widerrufen. Mindestens bis sich die ersten Gerichtsurteile dazu äussern, ob die Sozialhilfe solche Weisungen erlassen darf, ist wie üblich jeder Einzelfall genau zu prüfen. Und wie so oft in der Klientenarbeit der Sozialhilfe gilt auch hier: Reden ist Gold.

Im Übrigen kündigen sich aber im Unterhaltsrecht sowieso grosse Veränderungen an. Der Nationalrat debattiert in der zweiten Hälfte Juni 2014 über diese Revision. Nichts ist so beständig, wie der Wandel...

Revidierte Bestimmungen im ZGB

Synoptische Darstellung des Bundesamtes für Justiz zur Sorgerechts-Revision

Weiterführende Informationen beim EJPD

Anblick - Impressum und Kontakt

Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit
Gutenberg-Zentrum 
Kasernenstrasse 4
9102 Herisau
www.sozialhilfe.ar.ch

Flyer Fachstelle

Marco Kuhn
Leiter
Tel.: 071 353 64 46
Marco.Kuhn@clutterar.ch

Angela Koller
juristische Mitarbeiterin
Tel.: 071 353 64 57
Angela.Koller@clutterar.ch

Claudia Graf
Assistentin
Tel.: 071 353 64 47
claudia.graf@clutterar.ch