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1 / 2015 Newsletter der Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen

Ob Sie nun die Herbstferien geniessen oder die dadurch eingekehrte Ruhe im Büro für speditives Arbeiten nutzen: Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre mit unserem Newsletter.

Für Fragen, Bemerkungen und Anregungen stehen wir stets gerne zur Verfügung.

Marco Kuhn, Angela Koller & Claudia Graf

Überblick

Lichtblick – Sozialarbeit
Weitblick – Organisationswissen
Kennerblick – Alles, was Recht ist
Durchblick – Reflexion
Rundblick – Andere
Ausblick – Gesetzgebungsprozess
Anblick – Impressum und Kontakt

Lichtblick - Sozialarbeit

Die Ohnmacht im Sitzungszimmer

Der preisgekrönte Dokumentarfilm "Assessment" von Mischa Hedinger schaut nicht nur hinter unsere Beratungskulissen, sondern auch hinter jene des Sozialstaates. In einer einstündigen Sitzung wird von Vetretern der Sozialversicherungen und des Sozialdienstes die Situation arbeitsloser Menschen beurteilt. Ziel ist die Wiederintegration in den Arbeitsmarkt. Der Film sorgt in Fachkreisen bereits für Gesprächsstoff: "Der Film ist nicht primär für Mitarbeitende in den Sozialdiensten gedacht", sagt Hedinger, "aber dort hat er bisher am meisten Resonanz. Manche hat der Film dazu gebracht, ihre Arbeit zu hinterfragen, andere haben sich dafür bedankt, dass ich die Komplexität ihrer Arbeit realistisch darstelle".

Darin liegt der besondere Wert von "Assessment": Er klagt nicht an, er interpretiert nicht, sondern ermöglicht einzig einen Einblick, was dabei herauskommt, wenn der politische Diskurs über den Sozialstaat von den Vorgaben der Effizienz und der Kontrolle geprägt wird. In "Assessment" sitzt der Zuschauer mit am Tisch und nimmt teil am Geschehen. Er schätzt die Situation ein, beginnt sich in die Lage der Betroffenen zu versetzen oder beurteilt die Situation aus Sicht der Assessoren. Machtfragen tauchen auf, Abhängigkeiten werden deutlich. Die Botschaft liegt in der Beobachtung, im genauen Hinschauen.

Der Film wird voraussichtlich am 19. November 2014 auf SRF1 ausgestrahlt. 

→ Booklet des Films (besonders zum Lesen empfohlen: der Kommentar des Filmemachers)

Website des Films und Trailer 

Weitblick - Organisationswissen

Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfeleistungen:
Anzeige an die Staatsanwaltschaft 

Wer vorsätzlich und unrechtmässig für sich oder andere Personen Sozialhilfeleistungen erwirkt, ist strafbar. Unser Sozialhilfegesetz (bGS 851.1) enthält in Art. 23 eine Strafbestimmung für den Fall, dass Klienten unwahre bzw. unvollständige Angaben machen, veränderte Verhältnisse verschweigen oder auf andere Weise Leistungen erwirken, auf die sie nicht Anspruch hätten. Auch der Versuch oder die Gehilfenschaft dazu sind strafbar. Bestraft wird der Klient mit einer Busse bis zu Fr. 10'000. Die Busse verhängen darf aber nicht die Sozialhilfebehörde. Zuständig ist die Strafverfolgungsbehörde.

Entdeckt die Sozialhilfebehörde also einen solchen Tatbestand bei einem Klienten, so muss sie eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Appenzell A.Rh. machen. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft zu untersuchen,
- ob tatsächlich ein strafbares Verhalten im Sinne von Art. 23 SHG vorliegt,
- ob der Klient vorsätzlich - also wissentlich und willentlich - vorgegangen ist
- und wie der Klient zu bestrafen ist.

Zwar ist die Staatsanwaltschaft für die Untersuchungshandlungen zuständig, doch ist die Sozialhilfebehörde gut beraten, den von ihr festgestellten Sachverhalt in der Anzeige bereits möglichst detailliert zu schildern, den genauen Umfang des unrechtmässigen Bezugs anzugeben und möglichst viele vorhandene Beilagen mitzusenden. Parallel zur Strafanzeige sollten auch die sozialhilferechtlichen Sanktionen wie Kürzung, Erlass von Weisungen und Verfügung der Rückerstattung aufgegleist werden. 

Übrigens handelt es sich beim unrechtmässig erwirkten Leistungsbezug nach Art. 23 SHG um ein sogenanntes Offizialdelikt (im Gegensatz zu den Antragsdelikten). Sozialhilfebehörden sind gemäss Art. 79 des Justizgesetzes (bGS 145.31) zur Anzeige berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet. Es ist aber sicherlich klug und im Sinne des Gleichbehandlungsgebots, wenn die Sozialhilfebehörde für ihre Anzeige-Praxis eine klare Linie hat.

Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden

→ Auf unserer Webplattform sozialhilfe.ar.ch, Praxisempfehlungen A.8.4, finden sich Informationen zum unrechtmässigen Bezug. Die Fachstelle berät sie gerne beim Vorgehen und der Erstellung von Strafanzeigen.

Kennerblick - Alles, was Recht ist

xx:
Formeller Ablauf des Rekursverfahrens auf Stufe Departement

Gegen Verfügungen der Sozialhilfebehörden steht rdd.

→ d"

→ Auf unserer Webplattform sozialhilfe.ar.ch, Infothek, Rechtssprechung DIK, finden Sie einen Rekursentscheid zur Gewährung der URVB im erstinstanzlichen Verfahren vor der Sozialhilfebehörde und eine Zwischenverfügung für die URVB im Rekursverfahren.

Durchblick - Reflexion

Heinrich Bölls "Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral" in:
"Und was machst du so?" von Patrick Spät

Ein ärmlich gekleider Fischer liegt am Hafen und döst. Ein reicher Tourist kommt vorbei, macht einige Fotos und fragt mehrmals, ob es dem Fischer gutgehe und weshalb er denn nicht in in See steche, um eine guten Fang zu machen. Als der Fischer ihm antwortet, dass er heute schon einen kleinen Fang gemacht habe, rechnet ihm der Tourist vor, was er sich mit noch mehr Beutefängen alles kaufen könnte: in einem Jahr einen Schiffsmotor, in zwei Jahren ein zweites Boot, dann einen Kutter, ein grosses Kühlhaus samt Räucherei und Fischrestaurant - und schliesslich eine riesige Marinadenfabrik, mit der er die ganze Welt beliefern könnte. Der Fischer bleibt sichltich unbeeindruckt, was den Touristen umso nervöser macht. Was denn dann passieren würde, will der Fischer wissen. "Dann", sagt der Fremde mit stiller Begeisterung, "dann könnten Sie beruhigt hier im Hafen sitzen, in der Sonne dösen - und auf das herrliche Meer blicken."

Diese bekannte Anekdote hat Eingang gefunden in Patrick Späts "Fröhliche Streitschrift gegen den Arbeitsfetisch". Spät ist Philosoph und Soziologe und zeichnet in diesem Buch historisch nach, wie Arbeit seit der Reformation und spätestens der Industrialisierung einen ganz neuen Wert in unserer Gesellschaft erhalten hat. Die Entwicklung mündet heute darin, dass bis zur Erziehungs- und Trauerarbeit alles zur "Arbeit" verkommt und selbst die Freizeit zur Selbstoptimierung genutzt werden muss. Er liefert damit auch eine Erklärung, wieso sich in der kapitalistischen Marktgesellschaft des Volkes Zorn gegen die (vermeintlichen) Nichtstuer richtet - im Lichte der jüngsten Berichterstattung in den Medien zur Sozialhilfe eine interessante Lektüre für alle, die sich ab und zu kritische Gedanken zu unserer ausbrennenden "Arbeitsgesellschaft" machen.

Patrick Spät: Und was machst du so? Fröhliche Streitschrift gegen den Arbeitsfetisch, Rotpunktverlag

Rundblick - Andere

Kantonsrat Schwyz:
Motion zur generellen Senkung des Grundbedarfs um 10 % erheblich erklärt

Diverse Medien jeglicher Ausrichtung haben in den letzten Wochen erneut ausführlich die Kosten in der Sozialhilfe thematisiert. In mehreren Kantonsparlamenten haben Vertreter Vorstösse zum Thema eingereicht.

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat nun am 24. September 2014 eine Motion zur Sozialhilfe erheblich erklärt. Die Motionäre beauftragen den Regierungsrat, eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vorzulegen. Der Umfang der wirtschaftlichen Sozialhilfe soll auf "insgesamt maximal 90 %" der SKOS-Richtlinien beschränkt werden. Ausserdem soll das Anreizsystem verstärkt, der Ermessenspielraum der Behörden vergrössert und auch die situationsbedingten Leistungen und Integrationszulagen angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat sich vergeblich gegen die Motion gewehrt und ist nun mit der Umsetzung der Motion beauftragt. To continue...

→ Wortlaut Motion und Haltung des Regierungsrates (Das Ratsprotokoll liegt noch nicht vor.)

→ Übrigens: Am 19. September 2014 lief eine ARENA zum Thema Sozialhilfekosten, die auf srf.ch noch nachgesehen werden kann.

Ausblick - Gesetzgebungsprozess

Neues kantonales Einführungsgesetz AHVG / IVG

Der Regierungsrat hat in den letzten Monaten die Vernehmlassung zum geplanten neuen kantonalen Einführungsgesetz AHVG / IVG durchgeführt. Die Ausgleichkasse, Familienausgleichskasse und IV-Stelle von Ausserrhoden sollen rechtlich als drei selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten beibehalten werden, allerdings soll neu eine einzige Verwaltungskommission als gemeinsames oberstes Organ fungieren. Dabei sollen Zuständigkeitsfragen geklärt werden und die bisherigen rechtlichen Grundlagen, bestehend aus drei kantonalen Verordnungen, durch das Einführungsgesetz abgelöst werden.

Nun steht die Auswertung der Vernehmlassung an. Danach wird der Regierungsrat die Vorlage zu Handen der 1. Lesung an den Kantonsrat verabschieden. Die Wahl der vorbereitenden parlamentarischen Kommission ist denn auch bereits für die Kantonsratssitzung vom 27. Oktober 2014 traktandiert.

Vernehmlassungsunterlagen

Anblick - Impressum und Kontakt

Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit
Gutenberg-Zentrum 
Kasernenstrasse 4
9102 Herisau
www.sozialhilfe.ar.ch

Flyer Fachstelle

Marco Kuhn
Leiter
Tel.: 071 353 64 46
Marco.Kuhn@clutterar.ch

Angela Koller
juristische Mitarbeiterin
Tel.: 071 353 64 57
Angela.Koller@clutterar.ch

Claudia Graf
Assistentin
Tel.: 071 353 64 47
claudia.graf@clutterar.ch

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